Die dritte Gewalt ist sowohl Gegenstand als auch Ausgangspunkt politischer Gestaltung. Gegenstand ist sie im Rahmen der Justizpolitik, die die Voraussetzungen schaffen soll, damit die Judikative nach rechtsstaatlichen Prinzipien funktionieren und ihre Aufgaben erfüllen kann. Ausgangspunkt politischer Gestaltung ist sie, wenn Richter*innen – wie paradigmatisch beim Arbeitskampfrecht – rechtsschöpfend wirken und eine Justizialisierung von Politik befördern. Unter solchen Voraussetzungen schafft nicht die durch demokratische Wahl auf Zeit legitimierte Legislative Recht in Form von Gesetzen, sondern eine unabhängige, grundsätzlich nicht abwählbare Judikative kreiert Richterrecht.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Die dritte Gewalt zwischen Justizpolitik und Justizialisierung

  • Werner Reutter

摘要

Die dritte Gewalt ist sowohl Gegenstand als auch Ausgangspunkt politischer Gestaltung. Gegenstand ist sie im Rahmen der Justizpolitik, die die Voraussetzungen schaffen soll, damit die Judikative nach rechtsstaatlichen Prinzipien funktionieren und ihre Aufgaben erfüllen kann. Ausgangspunkt politischer Gestaltung ist sie, wenn Richter*innen – wie paradigmatisch beim Arbeitskampfrecht – rechtsschöpfend wirken und eine Justizialisierung von Politik befördern. Unter solchen Voraussetzungen schafft nicht die durch demokratische Wahl auf Zeit legitimierte Legislative Recht in Form von Gesetzen, sondern eine unabhängige, grundsätzlich nicht abwählbare Judikative kreiert Richterrecht.