Entscheidend dafür, welche Tatsachen nach § 630f Abs. 1 und 2 BGB zu dokumentieren sind, ist der Zweck der Dokumentationspflicht. Der Umfang der ärztlichen Dokumentation richtet sich nicht – wie bislang von der Rechtsprechung angenommen – allein danach, was aus medizinischen Gründen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Behandlung und Weiterbehandlung notwendig erscheint.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Zusammenfassung der Wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit

  • Sascha Nicolai Grimm

摘要

Entscheidend dafür, welche Tatsachen nach § 630f Abs. 1 und 2 BGB zu dokumentieren sind, ist der Zweck der Dokumentationspflicht. Der Umfang der ärztlichen Dokumentation richtet sich nicht – wie bislang von der Rechtsprechung angenommen – allein danach, was aus medizinischen Gründen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Behandlung und Weiterbehandlung notwendig erscheint.