Schluss
摘要
Laut Lenels Palingenesie waren die Wein-Fragmente im Titel D. 18,6 ursprünglich in den Sabinuskommentaren von Ulpian, Paulus und Pomponius unter einer eigenen Rubrik de vini venditione versammelt. Diese Absonderung der Weinstellen vom Kaufrecht nahm Lenel vor, um den »praktischen Eigentümlichkeiten« des Weinkaufs gerecht zu werden. In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, ob nach heutigem Stand der Forschung tatsächlich das Weingeschäft als so eigentümlich angesehen werden muss, wie Lenel es vermutete.