Laut Lenels Palingenesie waren die Wein-Fragmente im Titel D. 18,6 ursprünglich in den Sabinuskommentaren von Ulpian, Paulus und Pomponius unter einer eigenen Rubrik de vini venditione versammelt. Diese Absonderung der Weinstellen vom Kaufrecht nahm Lenel vor, um den »praktischen Eigentümlichkeiten« des Weinkaufs gerecht zu werden. In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, ob nach heutigem Stand der Forschung tatsächlich das Weingeschäft als so eigentümlich angesehen werden muss, wie Lenel es vermutete.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Schluss

  • Pia Friedrich

摘要

Laut Lenels Palingenesie waren die Wein-Fragmente im Titel D. 18,6 ursprünglich in den Sabinuskommentaren von Ulpian, Paulus und Pomponius unter einer eigenen Rubrik de vini venditione versammelt. Diese Absonderung der Weinstellen vom Kaufrecht nahm Lenel vor, um den »praktischen Eigentümlichkeiten« des Weinkaufs gerecht zu werden. In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, ob nach heutigem Stand der Forschung tatsächlich das Weingeschäft als so eigentümlich angesehen werden muss, wie Lenel es vermutete.