Die Berufsvereinigungen der Selbständigen sind im Artikel 36 der Verfassung erwähnt, wo die Besonderheiten der Rechtsordnung und die Ausübung der an die beruflichen Titel gebundenen Berufe genannt werden. Die interne Struktur und Arbeitsweise dieser Colegios Profesionales muss demokratischen Prinzipien entsprechen. Weitere Details sollen in einem Gesetz geregelt werden. In den Berufsvereinigungen organisieren sich Ärzte, Anwälte, Architekten, Bauingenieure und Ökonomen. Mit ihrem Fachwissen nehmen sie Einfluss auf die Gesetzgebung in ihren Bereichen. Bei der Ausübung eines selbstständigen Berufes ist die Mitgliedschaft im örtlichen Colegio verpflichtend. 1997 schaffte die konservative Regierung die Wettbewerbsbeschränkungen durch die Kammer mit einem Gesetz ab. Die Zahl der Einrichtungen in dem Sektor lag nach 2010 bei über 1600, da viele Berufsverbände in jeder Provinz eigene Ableger gründeten. Die Mitgliedsbeiträge lagen bei bis zu 2.200 EUR jährlich. Die konservative Regierung unternahm ab 2013 den Versuch, die Zahl der Kammern von 80 auf 30 zu reduzieren und so die Pflichtmitgliedschaft in zahlreichen Bereichen abzuschaffen. Die Beitragshöhe sollte bei 240 EUR jährlich gedeckelt werden und die Vielfalt in der Gesetzgebung dadurch vereinheitlicht, dass nur noch die nationalen Gesetze gelten sollten. Nach massivem Protest durch die Berufsverbände ließ die Regierung schließlich 2015 von der Reform ab (vgl. Ferluga 15. April 2015).

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Gewerkschaften und Interessengruppen

  • Gordon Carmele

摘要

Die Berufsvereinigungen der Selbständigen sind im Artikel 36 der Verfassung erwähnt, wo die Besonderheiten der Rechtsordnung und die Ausübung der an die beruflichen Titel gebundenen Berufe genannt werden. Die interne Struktur und Arbeitsweise dieser Colegios Profesionales muss demokratischen Prinzipien entsprechen. Weitere Details sollen in einem Gesetz geregelt werden. In den Berufsvereinigungen organisieren sich Ärzte, Anwälte, Architekten, Bauingenieure und Ökonomen. Mit ihrem Fachwissen nehmen sie Einfluss auf die Gesetzgebung in ihren Bereichen. Bei der Ausübung eines selbstständigen Berufes ist die Mitgliedschaft im örtlichen Colegio verpflichtend. 1997 schaffte die konservative Regierung die Wettbewerbsbeschränkungen durch die Kammer mit einem Gesetz ab. Die Zahl der Einrichtungen in dem Sektor lag nach 2010 bei über 1600, da viele Berufsverbände in jeder Provinz eigene Ableger gründeten. Die Mitgliedsbeiträge lagen bei bis zu 2.200 EUR jährlich. Die konservative Regierung unternahm ab 2013 den Versuch, die Zahl der Kammern von 80 auf 30 zu reduzieren und so die Pflichtmitgliedschaft in zahlreichen Bereichen abzuschaffen. Die Beitragshöhe sollte bei 240 EUR jährlich gedeckelt werden und die Vielfalt in der Gesetzgebung dadurch vereinheitlicht, dass nur noch die nationalen Gesetze gelten sollten. Nach massivem Protest durch die Berufsverbände ließ die Regierung schließlich 2015 von der Reform ab (vgl. Ferluga 15. April 2015).