Entlang des präzise recherchierten, einen gut strukturierten Überblick gebenden Einleitungsartikels zum Band „Lehrerhabitus“, welchen Kramer und Pallesen (2019b) dargeboten haben, sollen an dieser Stelle zunächst die historischen Entwicklungen und Wegmarken der Entwicklung des Habituskonzepts dargelegt werden, um das hier vertretene Forschungsvorhaben in seiner Relevanz auch diachron verorten sowie dessen Geltungskraft bewerten zu können: Während das Konzept des „Schülerhabitus“ spätestens mit Erscheinen des Sammelbandes von Helsper, Kramer und Thiersch im Jahr 2014 mit einer breiten Anlage empirischer wie auch konzeptioneller Beiträge als praxistheoretische Sichtweise auf Schule hohe Anerkennung genießt, offenbarte sich in der vergangenen Dekade merkwürdigerweise eine Art Leerstelle in Bezug auf die Komplementärrolle des „Lehrerhabitus“ – obwohl dieser, dem gleichen Feld angehörig, die gleiche wissenschaftliche Aufmerksamkeit verdient hätte (vgl. Kramer/Pallesen 2019b, S. 9).

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Habitustheoretische Perspektive auf die beruflichen Dispositionen von Seiteneinsteigenden

  • Sebastian Benten-Achatzi

摘要

Entlang des präzise recherchierten, einen gut strukturierten Überblick gebenden Einleitungsartikels zum Band „Lehrerhabitus“, welchen Kramer und Pallesen (2019b) dargeboten haben, sollen an dieser Stelle zunächst die historischen Entwicklungen und Wegmarken der Entwicklung des Habituskonzepts dargelegt werden, um das hier vertretene Forschungsvorhaben in seiner Relevanz auch diachron verorten sowie dessen Geltungskraft bewerten zu können: Während das Konzept des „Schülerhabitus“ spätestens mit Erscheinen des Sammelbandes von Helsper, Kramer und Thiersch im Jahr 2014 mit einer breiten Anlage empirischer wie auch konzeptioneller Beiträge als praxistheoretische Sichtweise auf Schule hohe Anerkennung genießt, offenbarte sich in der vergangenen Dekade merkwürdigerweise eine Art Leerstelle in Bezug auf die Komplementärrolle des „Lehrerhabitus“ – obwohl dieser, dem gleichen Feld angehörig, die gleiche wissenschaftliche Aufmerksamkeit verdient hätte (vgl. Kramer/Pallesen 2019b, S. 9).