Unternehmerische Entscheidungen sind ihrer Natur nach mit Unsicherheit und dadurch mit Risiken verbunden. Ob eine Investition erfolgreich sein wird oder nicht, kann man im Vorhinein nicht mit Sicherheit sagen. Müssten Unternehmensleiter für jede – im Nachhinein – falsche unternehmerische Entscheidung haften, würde dadurch erstens das Unternehmensrisiko von dem Unternehmensträger auf dessen Manager verlagert, was zweitens zu einem risikoadversen Verhalten führen würde. Deswegen ist seit langem anerkannt, dass es für unternehmerische Entscheidungen einen „safe harbour“ geben muss. Der Gesetzgeber hat diesen Gedanken in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG normiert, eine Vorschrift, die heutzutage gesellschaftsformübergreifend angewendet wird. Diese sog. „Business Judgement Rule“ gilt aber von ihrem Wortlaut her nur für unternehmerische Entscheidungen. Entscheidungen haben aber oft auch juristische Aspekte. Und die juristische Unsicherheit, was erlaubt und was ver- bzw. geboten ist, kann genauso groß sein wie die unternehmerische Unsicherheit. Und das führt zu der Frage dieses Beitrags, nämlich ob die Business Judgement Rule auch für Entscheidungen unter rechtlicher Unsicherheit gilt.

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Entscheidungen unter Rechtsunsicherheit – Gibt es eine Legal Judgement Rule?

  • Ulrich Burgard,
  • Carsten Heimann

摘要

Unternehmerische Entscheidungen sind ihrer Natur nach mit Unsicherheit und dadurch mit Risiken verbunden. Ob eine Investition erfolgreich sein wird oder nicht, kann man im Vorhinein nicht mit Sicherheit sagen. Müssten Unternehmensleiter für jede – im Nachhinein – falsche unternehmerische Entscheidung haften, würde dadurch erstens das Unternehmensrisiko von dem Unternehmensträger auf dessen Manager verlagert, was zweitens zu einem risikoadversen Verhalten führen würde. Deswegen ist seit langem anerkannt, dass es für unternehmerische Entscheidungen einen „safe harbour“ geben muss. Der Gesetzgeber hat diesen Gedanken in § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG normiert, eine Vorschrift, die heutzutage gesellschaftsformübergreifend angewendet wird. Diese sog. „Business Judgement Rule“ gilt aber von ihrem Wortlaut her nur für unternehmerische Entscheidungen. Entscheidungen haben aber oft auch juristische Aspekte. Und die juristische Unsicherheit, was erlaubt und was ver- bzw. geboten ist, kann genauso groß sein wie die unternehmerische Unsicherheit. Und das führt zu der Frage dieses Beitrags, nämlich ob die Business Judgement Rule auch für Entscheidungen unter rechtlicher Unsicherheit gilt.