Die Zahlungsbilanz ist nach der Definition des Internationalen Währungsfonds (IWF) die umfassende systematische Aufzeichnung der wirtschaftlichen Transaktionen, die in einer Periode zwischen einer Volkswirtschaft und der übrigen Welt stattgefunden haben. Die erfassten Transaktionen entsprechen weitgehend denen zwischen Inländern und Ausländern. Der Begriff Zahlungsbilanz ist missverständlich, da in der Zahlungsbilanz keine Vermögensbestände sondern Stromgrößen verbucht werden. Zu den Inländern rechnet man auch Unternehmen, deren Kapital sich teilweise oder ganz im ausländischen Eigentum befindet, soweit sich ihre Tätigkeit im Inland abspielt. Ausschlaggebend ist der Sitz des Unternehmens. Ferner sind alle Privatpersonen Inländer, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik aufhalten, insbesondere, wenn sie ein Gewerbe betreiben, einen längerfristigen Arbeitsvertrag haben oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Daher zählen die Gastarbeiter und ihre in Deutschland befindlichen Angehörigen zu den Inländern, Saisonarbeiter und Grenzgänger hingegen zu den Ausländern.

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Zahlungsbilanz

  • Wolfgang Grundmann,
  • Corinna Heinrichs

摘要

Die Zahlungsbilanz ist nach der Definition des Internationalen Währungsfonds (IWF) die umfassende systematische Aufzeichnung der wirtschaftlichen Transaktionen, die in einer Periode zwischen einer Volkswirtschaft und der übrigen Welt stattgefunden haben. Die erfassten Transaktionen entsprechen weitgehend denen zwischen Inländern und Ausländern. Der Begriff Zahlungsbilanz ist missverständlich, da in der Zahlungsbilanz keine Vermögensbestände sondern Stromgrößen verbucht werden. Zu den Inländern rechnet man auch Unternehmen, deren Kapital sich teilweise oder ganz im ausländischen Eigentum befindet, soweit sich ihre Tätigkeit im Inland abspielt. Ausschlaggebend ist der Sitz des Unternehmens. Ferner sind alle Privatpersonen Inländer, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik aufhalten, insbesondere, wenn sie ein Gewerbe betreiben, einen längerfristigen Arbeitsvertrag haben oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Daher zählen die Gastarbeiter und ihre in Deutschland befindlichen Angehörigen zu den Inländern, Saisonarbeiter und Grenzgänger hingegen zu den Ausländern.