Rahmenrechtliche Vorschriften für betriebliche Entlohnungssysteme
摘要
Den für betriebliche Entlohnungssysteme maßgeblichen Rahmen setzen in Österreich die unterschiedlichen Kollektivverträge. Die Kollektivverträge haben zwischenzeitlich ihre ursprüngliche Intention, über Mindeststandards zur Entlohnung Arbeitnehmer*innen sozial abzusichern, weit hinter sich gelassen und grenzen den Spielraum zur Gestaltung betrieblicher Entlohnungssysteme ab. Neben den Kollektivverträgen normiert das Arbeitsverfassungsgesetz die Zustimmung des Betriebsrates bei der Einführung bestimmter Leistungsentlohnungssysteme. Über diese Bestimmung des Arbeitsverfassungsgesetzes hinaus stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Betriebsrat an der Entwicklung und letztlich auch an der Bewirtschaftung von Entlohnungssystemen beteiligt werden soll. Eine Einschätzung, welchen Einfluss die kollektivvertraglichen Mindestlöhne auf die Einkommen des Arbeitsmarktes haben, lässt sich über einen empirischen Vergleich der Entwicklung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und der Marktlöhne treffen. Die Lohntransparenzrichtlinie der EU, die Österreich bis 2026 in nationales Recht umzusetzen hat, wird vermutlich nicht wenige Unternehmen vor große Herausforderungen bei der Entlohnung ihrer Mitarbeiter*innen stellen.