Kollaborierende Robotersysteme fallen derzeit noch unter den Geltungsbereich der MaschinenrichtlinieMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 2006/42/EG. Sie müssen als Gesamtapplikation zum Bereitstellen auf dem Markt mit einer KonformitätserklärungKonformitätserklärung und einem CE-Zeichen ausgestattet sein, auch wenn ein einzelner Roboter für sich als unvollständigeMaschineunvollständige Maschine gilt, die anstelle einer Konformitätserklärung nur mit einer EinbauerklärungEinbauerklärung versehen sein muss. Dieses Kapitel diskutiert die zu berücksichtigenden Normen sowie die zu erwartenden Neuerungen auf dem Gebiet der Absicherung von MRK-Applikationen und gibt Hilfestellung für die Risikominimierung und die Validierung der korrekten Funktion aller Sicherheitsvorkehrungen.

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Zentrale Normen der MRK als Basis für das Sicherheitskonzept

  • Markus Glück

摘要

Kollaborierende Robotersysteme fallen derzeit noch unter den Geltungsbereich der MaschinenrichtlinieMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 2006/42/EG. Sie müssen als Gesamtapplikation zum Bereitstellen auf dem Markt mit einer KonformitätserklärungKonformitätserklärung und einem CE-Zeichen ausgestattet sein, auch wenn ein einzelner Roboter für sich als unvollständigeMaschineunvollständige Maschine gilt, die anstelle einer Konformitätserklärung nur mit einer EinbauerklärungEinbauerklärung versehen sein muss. Dieses Kapitel diskutiert die zu berücksichtigenden Normen sowie die zu erwartenden Neuerungen auf dem Gebiet der Absicherung von MRK-Applikationen und gibt Hilfestellung für die Risikominimierung und die Validierung der korrekten Funktion aller Sicherheitsvorkehrungen.