Die Gewährleistung des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird durch verschiedene Bestandteile gestützt, die jeweils an den grundrechtlichen und EU-primärrechtlichen Positionen zu messen sind. Eine wesentliche Säule des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bilden unabhängige Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten (vgl. DSGVO-Erwägungsgrund 117 S. 1). Für die einheitliche Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten erhalten die Aufsichtsbehörden unter anderem Untersuchungsbefugnisse, Abhilfebefugnisse und Sanktionsbefugnisse (vgl. DSGVO-Erwägungsgrund 129).

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Die gesetzlichen Grundlagen des die Rollenbilder betreffenden Normengefüges

  • Robert Alexander Hagen

摘要

Die Gewährleistung des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird durch verschiedene Bestandteile gestützt, die jeweils an den grundrechtlichen und EU-primärrechtlichen Positionen zu messen sind. Eine wesentliche Säule des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bilden unabhängige Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten (vgl. DSGVO-Erwägungsgrund 117 S. 1). Für die einheitliche Überwachung und Durchsetzung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten erhalten die Aufsichtsbehörden unter anderem Untersuchungsbefugnisse, Abhilfebefugnisse und Sanktionsbefugnisse (vgl. DSGVO-Erwägungsgrund 129).