Die Etablierung eines ganzheitlichen Verantwortlichkeits- und Beteiligungskonzepts setzt eine Achtung und Orientierung an den zentralen Gegenstands- und Zielbestimmungen des europäischen Datenschutzrechts voraus. Der Tradition des europäischen Datenschutzrechts entsprechend verfolgt die DSGVO ein dualistisches Ziel. Die durch Art. 1 DSGVO umfassten Gewährleistungen sind unmittelbarer Ausdruck dieser dualistisch ausgerichteten Gegenstandsund Zielbeschreibung, die den Schutz natürlicher Personen, den Grundrechtsschutz und den Schutz der Grundfreiheiten einerseits (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 DSGVO) sowie den Schutz des freien Verkehrs personenbezogener Daten andererseits umfasst (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 3 DSGVO).

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Dimensionen des europäischen Datenschutzes

  • Robert Alexander Hagen

摘要

Die Etablierung eines ganzheitlichen Verantwortlichkeits- und Beteiligungskonzepts setzt eine Achtung und Orientierung an den zentralen Gegenstands- und Zielbestimmungen des europäischen Datenschutzrechts voraus. Der Tradition des europäischen Datenschutzrechts entsprechend verfolgt die DSGVO ein dualistisches Ziel. Die durch Art. 1 DSGVO umfassten Gewährleistungen sind unmittelbarer Ausdruck dieser dualistisch ausgerichteten Gegenstandsund Zielbeschreibung, die den Schutz natürlicher Personen, den Grundrechtsschutz und den Schutz der Grundfreiheiten einerseits (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 DSGVO) sowie den Schutz des freien Verkehrs personenbezogener Daten andererseits umfasst (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 3 DSGVO).