Angesichts dieser auf Dienstleistung und Lebenswelt ausgerichteten beruflichen Deutungs- und Handlungsmuster wurde dem sozialen Hilfesystem seit Mitte der 2000er-Jahre wiederholt vorgeworfen, bei Fällen von Kindeswohlgefährdung falsch oder zu spät eingegriffen zu haben. Besonders spektakuläre (Todes-)Fälle ließen den Vorwurf aufkommen, dass den Fachkräften in der Jugendhilfe das ‚Sensorium‘ für die Schutzbedürftigkeit von Kindern abhandengekommen sei (Fegert et al. 2010). Entsprechende Defizitanalysen haben nicht lange auf sich warten lassen und gaben zu erkennen, dass die fachlichen Leitbilder von Lebenswelt und Dienstleistung den Schutzauftrag an den Rand des beruflichen Selbstverständnisses der Kinder- und Jugendhilfe gedrängt hatten (Brandhorst 2015; Biesel & Wolff 2014). Zu viel Autonomie der Familie und eine zu stark akzeptierende Haltung gegenüber Formen abweichenden Erziehungs- und Versorgungsverhaltens, aber auch Organisationsmängel, die zu hohen Fallbelastungen und unpassenden Methoden der Fallbearbeitung führten, wurden als Gründe angeführt, die eine Neuausrichtung der Jugendhilfe im Kinderschutz notwendig gemacht haben.

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Rechtliche Zäsuren im Kinderschutz

  • Tobias Franzheld

摘要

Angesichts dieser auf Dienstleistung und Lebenswelt ausgerichteten beruflichen Deutungs- und Handlungsmuster wurde dem sozialen Hilfesystem seit Mitte der 2000er-Jahre wiederholt vorgeworfen, bei Fällen von Kindeswohlgefährdung falsch oder zu spät eingegriffen zu haben. Besonders spektakuläre (Todes-)Fälle ließen den Vorwurf aufkommen, dass den Fachkräften in der Jugendhilfe das ‚Sensorium‘ für die Schutzbedürftigkeit von Kindern abhandengekommen sei (Fegert et al. 2010). Entsprechende Defizitanalysen haben nicht lange auf sich warten lassen und gaben zu erkennen, dass die fachlichen Leitbilder von Lebenswelt und Dienstleistung den Schutzauftrag an den Rand des beruflichen Selbstverständnisses der Kinder- und Jugendhilfe gedrängt hatten (Brandhorst 2015; Biesel & Wolff 2014). Zu viel Autonomie der Familie und eine zu stark akzeptierende Haltung gegenüber Formen abweichenden Erziehungs- und Versorgungsverhaltens, aber auch Organisationsmängel, die zu hohen Fallbelastungen und unpassenden Methoden der Fallbearbeitung führten, wurden als Gründe angeführt, die eine Neuausrichtung der Jugendhilfe im Kinderschutz notwendig gemacht haben.