Die Evolution des Rechts, deren Abfolgen und Ergebnisse wir nachgezeichnet haben, hat zur Ausdifferenzierung eines Rechtssystems geführt, das eine eigene gesellschaftliche Funktion in relativer Autonomie wahrnehmen kann. Bis heute fehlt es jedoch in der Rechtssoziologie an einer systematischen Behandlung dieses Sachverhalts: an einer eigenen soziologischen Theorie der Einheit des Rechtssystems. Auch wenn von Rechtssystem gesprochen wird oder wenn die Autonomie des Rechtssystems als eine besondere und eher exzeptionelle historische Erscheinung behandelt wird, fehlt eine theoretische Klärung der Frage, wie das Rechtssystem seine eigene Einheit konstituieren und erhalten kann.

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Schluss: Rechtssystem und Rechtstheorie

  • Niklas Luhmann

摘要

Die Evolution des Rechts, deren Abfolgen und Ergebnisse wir nachgezeichnet haben, hat zur Ausdifferenzierung eines Rechtssystems geführt, das eine eigene gesellschaftliche Funktion in relativer Autonomie wahrnehmen kann. Bis heute fehlt es jedoch in der Rechtssoziologie an einer systematischen Behandlung dieses Sachverhalts: an einer eigenen soziologischen Theorie der Einheit des Rechtssystems. Auch wenn von Rechtssystem gesprochen wird oder wenn die Autonomie des Rechtssystems als eine besondere und eher exzeptionelle historische Erscheinung behandelt wird, fehlt eine theoretische Klärung der Frage, wie das Rechtssystem seine eigene Einheit konstituieren und erhalten kann.