Das Kapitel analysiert den Grad der Staatlichkeit der Europäischen Union, indem es sie anhand klassischer staatsrechtlicher Kriterien wie Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt, völkerrechtliche Vertretung und Verfassung untersucht. Es wird gezeigt, dass die EU in den meisten Punkten bereits Staatsqualität erreicht hat: Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, tritt als eigenständiger Akteur in internationalen Beziehungen auf und die Verträge der EU erfüllen alle Merkmale einer Verfassung. Die EU erstreckt sich über ein klar definiertes Territorium, die Unionsbürgerschaft verleiht zahlreiche Recht und auch die Untersuchung der Staatsgewalt zeigt, dass die EU in exekutiver, judikativer und legislativer Hinsicht umfassende Befugnisse ausübt, indem sie etwa unmittelbar geltendes Recht erlassen und durchsetzen kann. Lediglich souverän ist sie mangels Kompetenz-Kompetenz formell nicht, obwohl auch dies (sowohl grundsätzlich, als auch konkret bezogen auf die EU) kritisch diskutiert wird. Es wird daher geschlussfolgert, dass die EU schon heute an den Legitimations-Maßstäben eines vollwertigen Staates gemessen werden muss.

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Maßstäbe und Staatskriterien

  • Philip Hackemann

摘要

Das Kapitel analysiert den Grad der Staatlichkeit der Europäischen Union, indem es sie anhand klassischer staatsrechtlicher Kriterien wie Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt, völkerrechtliche Vertretung und Verfassung untersucht. Es wird gezeigt, dass die EU in den meisten Punkten bereits Staatsqualität erreicht hat: Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, tritt als eigenständiger Akteur in internationalen Beziehungen auf und die Verträge der EU erfüllen alle Merkmale einer Verfassung. Die EU erstreckt sich über ein klar definiertes Territorium, die Unionsbürgerschaft verleiht zahlreiche Recht und auch die Untersuchung der Staatsgewalt zeigt, dass die EU in exekutiver, judikativer und legislativer Hinsicht umfassende Befugnisse ausübt, indem sie etwa unmittelbar geltendes Recht erlassen und durchsetzen kann. Lediglich souverän ist sie mangels Kompetenz-Kompetenz formell nicht, obwohl auch dies (sowohl grundsätzlich, als auch konkret bezogen auf die EU) kritisch diskutiert wird. Es wird daher geschlussfolgert, dass die EU schon heute an den Legitimations-Maßstäben eines vollwertigen Staates gemessen werden muss.