Die geltende Rechtslage lässt einen Mietwohnungstausch mithin nur zu, wenn der Vermieter der Vertragsübernahme zum Zwecke des Tausches zustimmt oder eine entsprechende Nachfolgeklausel bereits im Vertrag festgehalten war. Ansonsten ist die Rechtsordnung bis dato gewollt abschließend. Das folgende Kapitel konzentriert sich damit auf die Frage, ob und in welcher Ausgestaltung ein Recht auf Mietwohnungstausch wieder in das geltende (Wohnraummiet-)Recht eingefügt werden könnte.

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Fortbildung des geltenden Rechts um ein Recht auf Mietwohnungstausch de lege ferenda

  • Laura Biancardi

摘要

Die geltende Rechtslage lässt einen Mietwohnungstausch mithin nur zu, wenn der Vermieter der Vertragsübernahme zum Zwecke des Tausches zustimmt oder eine entsprechende Nachfolgeklausel bereits im Vertrag festgehalten war. Ansonsten ist die Rechtsordnung bis dato gewollt abschließend. Das folgende Kapitel konzentriert sich damit auf die Frage, ob und in welcher Ausgestaltung ein Recht auf Mietwohnungstausch wieder in das geltende (Wohnraummiet-)Recht eingefügt werden könnte.