Das deutsche Investitionskontrollregime muss im rechtlichen Mehrebenensystem den Anforderungen höherrangigen Rechts genügen. Während Ausführungen zu der Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht bereits vorliegen, fehlt es an einer umfassenden völkerrechtlichen Analyse, insbesondere zum WTO-Recht. Dabei würde ein Verstoß des deutschen Investitionskontrollregimes gegen WTO-Recht die Rechtsunsicherheiten der Transaktionsparteien zusätzlich verstärken und zudem das freiheitliche Investitionsumfeld der BRD weiter herausfordern.

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Vereinbarkeit mit WTO-Recht

  • Niklas Griffel

摘要

Das deutsche Investitionskontrollregime muss im rechtlichen Mehrebenensystem den Anforderungen höherrangigen Rechts genügen. Während Ausführungen zu der Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht bereits vorliegen, fehlt es an einer umfassenden völkerrechtlichen Analyse, insbesondere zum WTO-Recht. Dabei würde ein Verstoß des deutschen Investitionskontrollregimes gegen WTO-Recht die Rechtsunsicherheiten der Transaktionsparteien zusätzlich verstärken und zudem das freiheitliche Investitionsumfeld der BRD weiter herausfordern.