Unabhängig davon, ob es sich um ein standardisiertes oder patientenindividuelles Präparat handelt, ist zunächst der rechtliche Status von Phagenarzneimitteln festzustellen. Insoweit ist fraglich, ob Phagentherapeutika Arzneimittel im rechtlichen Sinne sind. Maßgeblich ist hierfür der in § 2 Abs. 1 AMG statuierte Arzneimittelbegriff, der zwischen Präsentations- und Funktionsarzneimitteln unterscheidet.

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Rechtlicher Status und regulatorische Rahmenbedingungen

  • Lothar Pietrek

摘要

Unabhängig davon, ob es sich um ein standardisiertes oder patientenindividuelles Präparat handelt, ist zunächst der rechtliche Status von Phagenarzneimitteln festzustellen. Insoweit ist fraglich, ob Phagentherapeutika Arzneimittel im rechtlichen Sinne sind. Maßgeblich ist hierfür der in § 2 Abs. 1 AMG statuierte Arzneimittelbegriff, der zwischen Präsentations- und Funktionsarzneimitteln unterscheidet.