Die Förderung des Sicherheitsgefühls aufseiten der Bevölkerung und eine Reduktion der Furcht vor Kriminalität sind neben der Kontrolle tatsächlich auftretender Kriminalität zentrale Anliegen innen- und sicherheitspolitischer Maßnahmen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil vielfältige Auswirkungen der Kriminalitätsfurcht auf Einstellungen von Bürger:innen zu politischen Maßnahmen und Akteur:innen/Institutionen angenommen werden (und damit auf wesentliche Aspekte der politischen Kultur). Grundlegend für die Erforschung solcher Auswirkungen sowie die erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die spezifisch auf Kriminalitätsfurcht abzielen, ist eine klare Konzeptualisierung der Kriminalitätsfurcht. Es braucht neben einem zutreffenden Erklärungsmodell für Kriminalitätsfurcht auch hinreichende Argumente dafür, dass Kriminalitätsfurcht tatsächlich ein spezifisches Phänomen ist, dessen spezifische Adressierung im Rahmen politischer Maßnahmen erfolgsversprechend sein könnte. Im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs ist das umstritten. Es gibt sowohl Ansätze, die Kriminalitätsfurcht als spezifische Reaktion auf kriminalitätsbezogene Bedrohungen auffassen (Spezifitätsansatz) als auch solche, die die Furcht vor Kriminalität als Ausdruck tiefgreifender sozial-existenzieller Ängste und damit als ein „Sammelbecken“ vieler verschiedener Ängste und Furchtformen sehen (Generalisierungsansatz). Der vorliegende Beitrag stellt die beiden Ansätze gegenüber und prüft, ob die bevölkerungsrepräsentativen Daten des Befragungsprojekts „Sicherheit und Kriminalität in Sachsen“ Hinweise bereithalten, welche Konzeption in Bezug auf die sächsische Bevölkerung zutreffender ist. Dafür wurden aus den theoretischen Konzeptionen Hypothesen abgeleitet, welche empirischen Zusammenhangsmuster mit weiteren Variablen (weitere existenzielle Furchtformen wie Infektions- oder Extremismusfurcht, Indikatoren des sozial-ökonomischen Status, dispositionales interpersonelles Vertrauen und kriminalitätsbezogene Hinweisreize in der Nachbarschaft) bei Zutreffen der jeweiligen Konzeption erwartbar wären. Insgesamt sprechen die Befunde eher für eine Konzeption der Kriminalitätsfurcht als spezifische Reaktion auf kriminalitätsbezogene Reize (Spezifitätsansatz), wobei bei der Interpretation der Ergebnisse insbesondere Limitationen in der Operationalisierung der Variablen und die Populationsbezogenheit der getroffenen Aussagen berücksichtigt werden müssen.

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Kriminalitätsfurcht: Spezifische Furcht oder Ausdruck allgemeiner (sozialer) Unsicherheit?

  • Farina Rühs,
  • Marie von Seeler

摘要

Die Förderung des Sicherheitsgefühls aufseiten der Bevölkerung und eine Reduktion der Furcht vor Kriminalität sind neben der Kontrolle tatsächlich auftretender Kriminalität zentrale Anliegen innen- und sicherheitspolitischer Maßnahmen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil vielfältige Auswirkungen der Kriminalitätsfurcht auf Einstellungen von Bürger:innen zu politischen Maßnahmen und Akteur:innen/Institutionen angenommen werden (und damit auf wesentliche Aspekte der politischen Kultur). Grundlegend für die Erforschung solcher Auswirkungen sowie die erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, die spezifisch auf Kriminalitätsfurcht abzielen, ist eine klare Konzeptualisierung der Kriminalitätsfurcht. Es braucht neben einem zutreffenden Erklärungsmodell für Kriminalitätsfurcht auch hinreichende Argumente dafür, dass Kriminalitätsfurcht tatsächlich ein spezifisches Phänomen ist, dessen spezifische Adressierung im Rahmen politischer Maßnahmen erfolgsversprechend sein könnte. Im aktuellen wissenschaftlichen Diskurs ist das umstritten. Es gibt sowohl Ansätze, die Kriminalitätsfurcht als spezifische Reaktion auf kriminalitätsbezogene Bedrohungen auffassen (Spezifitätsansatz) als auch solche, die die Furcht vor Kriminalität als Ausdruck tiefgreifender sozial-existenzieller Ängste und damit als ein „Sammelbecken“ vieler verschiedener Ängste und Furchtformen sehen (Generalisierungsansatz). Der vorliegende Beitrag stellt die beiden Ansätze gegenüber und prüft, ob die bevölkerungsrepräsentativen Daten des Befragungsprojekts „Sicherheit und Kriminalität in Sachsen“ Hinweise bereithalten, welche Konzeption in Bezug auf die sächsische Bevölkerung zutreffender ist. Dafür wurden aus den theoretischen Konzeptionen Hypothesen abgeleitet, welche empirischen Zusammenhangsmuster mit weiteren Variablen (weitere existenzielle Furchtformen wie Infektions- oder Extremismusfurcht, Indikatoren des sozial-ökonomischen Status, dispositionales interpersonelles Vertrauen und kriminalitätsbezogene Hinweisreize in der Nachbarschaft) bei Zutreffen der jeweiligen Konzeption erwartbar wären. Insgesamt sprechen die Befunde eher für eine Konzeption der Kriminalitätsfurcht als spezifische Reaktion auf kriminalitätsbezogene Reize (Spezifitätsansatz), wobei bei der Interpretation der Ergebnisse insbesondere Limitationen in der Operationalisierung der Variablen und die Populationsbezogenheit der getroffenen Aussagen berücksichtigt werden müssen.