Ein Rückgewährschuldverhältnis entsteht in erster Linie durch die Ausübung eines gesetzlichen bzw. vertraglichen Rücktrittsrechts. Auch durch das wirksame Ausüben eines Widerrufs wandelt sich das ursprüngliche Vertragsverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis um (vgl. § 355 Abs. 3 Satz 1 BGB). Auf dessen weitere Darstellung soll allerdings verzichtet werden, da es im Rahmen dieser Arbeit in erster Linie um die Behandlung von Rücktrittsrechten im Rahmen von § 103 InsO geht.

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Der Rücktritt außerhalb der Insolvenz

  • Julian Mehmel

摘要

Ein Rückgewährschuldverhältnis entsteht in erster Linie durch die Ausübung eines gesetzlichen bzw. vertraglichen Rücktrittsrechts. Auch durch das wirksame Ausüben eines Widerrufs wandelt sich das ursprüngliche Vertragsverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis um (vgl. § 355 Abs. 3 Satz 1 BGB). Auf dessen weitere Darstellung soll allerdings verzichtet werden, da es im Rahmen dieser Arbeit in erster Linie um die Behandlung von Rücktrittsrechten im Rahmen von § 103 InsO geht.