Das Produktsicherungsgesetz 9. ProdSV § 2, Absatz 2 der Maschinenverordnung 2006/42/EG bezeichnet „Maschine“ als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung (Funktion) zusammengefügt sind. Eine Maschine nutzt die zugeführte Energie, um eine bestimmte Art von Arbeit zu verrichten, wie die Bewegung eines Gegenstandes (Werkzeug oder Werkstück) oder das Erzeugen einer Kraft (Presskraft, Zerspankraft, Fügekraft). Die Idee einer Maschine stammt vom griechischen Philosophen Archimedes von Syrakus im dritten Jahrhundert v. Chr., der Flaschenzüge, Schrauben, Kriegsmaschinen und die Archimedische Schraube erfand.

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Maschine

  • Bernd Platz

摘要

Das Produktsicherungsgesetz 9. ProdSV § 2, Absatz 2 der Maschinenverordnung 2006/42/EG bezeichnet „Maschine“ als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung (Funktion) zusammengefügt sind. Eine Maschine nutzt die zugeführte Energie, um eine bestimmte Art von Arbeit zu verrichten, wie die Bewegung eines Gegenstandes (Werkzeug oder Werkstück) oder das Erzeugen einer Kraft (Presskraft, Zerspankraft, Fügekraft). Die Idee einer Maschine stammt vom griechischen Philosophen Archimedes von Syrakus im dritten Jahrhundert v. Chr., der Flaschenzüge, Schrauben, Kriegsmaschinen und die Archimedische Schraube erfand.