In der Mediation gelten bestimmte Grundsätze, wie z. B. freiwillige Teilnahme des/r Mediant:innen, Unabhängigkeit des Mediators bzw. Der Schlichtungsstelle, Autonomie, d.h. Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit des/r Mediant:innen, Allparteilichkeit des/r Mediator:in, Interessenorientierung, Partizipation und Dialog zwischen allen Konfliktparteien und Vertraulichkeit bei Nichtöffentlichkeit des Verfahrens, Ergebnisoffenheit. Von besonderer Bedeutung ist es, dass die Mediant:innen nicht nur die Lösungsoptionen selbst entwickeln, sondern sich – im Idealfall – auf eine tragbare Lösung einigen. Der/Die Mediator:in gibt in der Regel keine Handlungs- oder Lösungsoptionen vor.

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Ähnlichkeiten zwischen Mediation und Schlichtungsverfahren

  • Klaus-Dieter Neander

摘要

In der Mediation gelten bestimmte Grundsätze, wie z. B. freiwillige Teilnahme des/r Mediant:innen, Unabhängigkeit des Mediators bzw. Der Schlichtungsstelle, Autonomie, d.h. Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit des/r Mediant:innen, Allparteilichkeit des/r Mediator:in, Interessenorientierung, Partizipation und Dialog zwischen allen Konfliktparteien und Vertraulichkeit bei Nichtöffentlichkeit des Verfahrens, Ergebnisoffenheit. Von besonderer Bedeutung ist es, dass die Mediant:innen nicht nur die Lösungsoptionen selbst entwickeln, sondern sich – im Idealfall – auf eine tragbare Lösung einigen. Der/Die Mediator:in gibt in der Regel keine Handlungs- oder Lösungsoptionen vor.