Es wurden aus vier Akutkrankenhäusern, je drei Universitätskliniken bzw. Versorgungskrankenhäuser (gem. § 108 Nr. 3 SGB V) und vier Privatkliniken (gem. § 30 GewO) jeweils die ärztliche und pflegerische Leitung, der/die Verwaltungsleiter:in / Geschäftsführer:in und – sofern vorhanden – der/die Vorsitzende der Personalvertretung in ausführlichen Telefoninterviews befragt. Bevor die Befragung startet, wurden zwei in einer Klinik arbeitende Mediator:innen und vier Patientenvertreter:innen als Expert:innen zur Vorbereitung der Telefonbefragung interviewt; Vertreter.innen von ärztlichen Schlichtungsstellen konnten als Expert:in nicht rekrutiert werden.

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Wie beurteilen die leitenden Mitarbeitenden der Kliniken die Mediationsverfahren?

  • Klaus-Dieter Neander

摘要

Es wurden aus vier Akutkrankenhäusern, je drei Universitätskliniken bzw. Versorgungskrankenhäuser (gem. § 108 Nr. 3 SGB V) und vier Privatkliniken (gem. § 30 GewO) jeweils die ärztliche und pflegerische Leitung, der/die Verwaltungsleiter:in / Geschäftsführer:in und – sofern vorhanden – der/die Vorsitzende der Personalvertretung in ausführlichen Telefoninterviews befragt. Bevor die Befragung startet, wurden zwei in einer Klinik arbeitende Mediator:innen und vier Patientenvertreter:innen als Expert:innen zur Vorbereitung der Telefonbefragung interviewt; Vertreter.innen von ärztlichen Schlichtungsstellen konnten als Expert:in nicht rekrutiert werden.