Nachfolgend werden die Begrifflichkeiten „Räumung“ und „Evakuierung“ verwendet. In der DGUV- Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ wird in erster Linie der Begriff „Evakuierung“ verwendet, ohne diesen näher zu definieren. Beide Begrifflichkeiten werden in der allgemeinen Brandschutzliteratur oftmals nur unscharf auseinandergehalten. Im Polizeirecht wird der Begriff der Räumung mit einem sofortigen Verlassen eines Bereiches definiert, um Leib oder Leben zu schützen.

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Es brennt! Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten und Umsetzung von richtigen Verhaltensweisen im Brandfall

  • Christian Schönfeld,
  • Frank Scharf

摘要

Nachfolgend werden die Begrifflichkeiten „Räumung“ und „Evakuierung“ verwendet. In der DGUV- Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ wird in erster Linie der Begriff „Evakuierung“ verwendet, ohne diesen näher zu definieren. Beide Begrifflichkeiten werden in der allgemeinen Brandschutzliteratur oftmals nur unscharf auseinandergehalten. Im Polizeirecht wird der Begriff der Räumung mit einem sofortigen Verlassen eines Bereiches definiert, um Leib oder Leben zu schützen.