Unabhängig vom Bestehen einer Autonomie des Aufsichtsrats, kennt das Aktiengesetz selbst Mechanismen, die Einflüsse Dritter auf Entscheidungen des Aufsichtsrats fördern und deren Zulässigkeit zumindest implizieren. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Regelungen zur Bestellung und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere das Rechtsinstitut des Entsendungsrechts im Sinne des § 101 Abs. 2 AktG. Aber auch das Institut der Entlastung gemäß §§ 119 Nr. 3, 120 Abs. 1 S. 1 AktG ist im Zusammenhang mit potenziellen Dritteinflüssen auf den Aufsichtsrat zu untersuchen.

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Die paradoxe Stellung des Aufsichtsrats als autonomes Interessenvertretungsorgan

  • Sebastian Oliver Dietz

摘要

Unabhängig vom Bestehen einer Autonomie des Aufsichtsrats, kennt das Aktiengesetz selbst Mechanismen, die Einflüsse Dritter auf Entscheidungen des Aufsichtsrats fördern und deren Zulässigkeit zumindest implizieren. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Regelungen zur Bestellung und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere das Rechtsinstitut des Entsendungsrechts im Sinne des § 101 Abs. 2 AktG. Aber auch das Institut der Entlastung gemäß §§ 119 Nr. 3, 120 Abs. 1 S. 1 AktG ist im Zusammenhang mit potenziellen Dritteinflüssen auf den Aufsichtsrat zu untersuchen.