Woran misst sich die Zulässigkeit eines Einflusses Dritter auf die Willensbildung der Organe einer Gesellschaft? Ein Einfluss Dritter – wie er im Rahmen der vorliegenden Untersuchung verstanden werden soll – ist die Verengung organrechtlich garantierter Entscheidungsspielräume durch Einwirkungen dritter Parteien. Dies schließt eine freie Entschließung der Organwalter aus, die wiederum den Willen des Organs bilden. Das Ergebnis eines innerorganschaftlichen Willensbildungsprozesses wird damit verfälscht.

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Das Verhältnis zwischen Aktiengesellschaft und Aufsichtsrat als Grundlage einer Aufsichtsratsautonomie

  • Sebastian Oliver Dietz

摘要

Woran misst sich die Zulässigkeit eines Einflusses Dritter auf die Willensbildung der Organe einer Gesellschaft? Ein Einfluss Dritter – wie er im Rahmen der vorliegenden Untersuchung verstanden werden soll – ist die Verengung organrechtlich garantierter Entscheidungsspielräume durch Einwirkungen dritter Parteien. Dies schließt eine freie Entschließung der Organwalter aus, die wiederum den Willen des Organs bilden. Das Ergebnis eines innerorganschaftlichen Willensbildungsprozesses wird damit verfälscht.