Gleich und doch ungleich – Der ambivalente Vollzug totalitärer Integration in der nationalsozialistischen Jugendorganisation
摘要
Der Beitrag beschreibt anhand des Beispiels der Sonderbanne der Hitlerjugend (HJ) – dem Bann B (Blinde), dem Bann G (Gehörlose) und dem Bann K (Körperbehinderte) – die politischen Intentionen und Umsetzungspraxen einer totalitären Integration der Jugend während der NS-Herrschaft. Die Existenz der Sonderbanne stellte eine Folge der Widersprüche dar, wie sie die NS-Bevölkerungspolitik durchweg kennzeichneten: angestrebte Vereinnahmung einerseits und Selektion andererseits. Die Sonderbanne können in diesem Kontext als Versuch der Realisierung eines totalitären Organisierens der Jugend durch die Organisation HJ und deren spezifische Unterorganisationen interpretiert werden. Für die betreffenden Heranwachsenden resultierte hieraus meist eine Ambivalenz-Erfahrung eines Teilhabeangebots bei gleichzeitiger Selektion innerhalb der Organisation. Letztlich stand ihnen mit den Sonderbannen lediglich ein Angebot einer begrenzten Kompensation hinsichtlich der vom Regime geforderten Affirmationsleistungen Jugendlicher zur Verfügung, jedoch keine Möglichkeit oder gar Förderung einer individuellen oder kollektiven Emanzipation.