Sozialrechtlicher Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
摘要
Seit 2007 sieht das deutsche Recht vor, dass alle Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Schutz im Krankheitsfall haben, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein und damit Zugang zur medizinischen Regelversorgung haben sollen. Entgegen völker- und europarechtlicher Vorgaben haben einige Personengruppen jedoch allenfalls einen eingeschränkten oder keinen Zugang zu ärztlicher Versorgung. Dazu gehören Leistungsbeziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität, unter Umständen EU-Bürger:innen sowie in einigen Fällen deutsche Staatsangehörige. Der Beitrag beschreibt die Einzelheiten der Beschränkungen und diskutiert die Vereinbarkeit solcher legalen Ungleichbehandlungen mit dem völker- und verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot.