Ab Mitte der 1970er-Jahre verstärkten die Länder der Europäischen Gemeinschaft (EG) ihre Währungskooperation. Dies führte schrittweise zu einer größeren Stabilität der Wechselkurse und bereits zu einer gewissen wirtschaftspolitischen Konvergenz. Allerdings gab es noch Abweichungen bei den wirtschaftlichen Kernindikatoren, den Kapitalmarktzinsen und den Inflationsraten, zudem führten unterschiedliche Vorstellungen in der Haushalts- und Fiskalpolitik zu Problemen mit der Folge steigender Arbeitslosigkeit und hoher Staatsverschuldung in mehreren Ländern. Der Europäische Rat formulierte daher wirtschaftspolitische Zielvorstellungen, die später in dem Vertrag über die Europäische Union 1991 in fünf Konvergenzkriterien konkretisiert wurden. Die Entwicklung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) verlief in drei Stufen: Zunächst sollte die schrittweise vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen allen Mitgliedsländern realisiert und die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken verstärkt werden. In der zweiten Stufe standen die vorbereitenden Tätigkeiten des Europäischen Währungsinstituts (EWI) und die Anstrengungen der Mitgliedsländer, die Konvergenzkriterien zu erfüllen, im Zentrum. Zudem wurde der Aufbau des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (EZB) geplant und durchgeführt. Die dritte Stufe begann mit der unwiderruflichen Festlegung der Währungsparitäten und der schrittweisen Ablösung der nationalen Währungen durch die europäische Gemeinschaftswährung, den Euro.

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Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)

  • Eckart Koch

摘要

Ab Mitte der 1970er-Jahre verstärkten die Länder der Europäischen Gemeinschaft (EG) ihre Währungskooperation. Dies führte schrittweise zu einer größeren Stabilität der Wechselkurse und bereits zu einer gewissen wirtschaftspolitischen Konvergenz. Allerdings gab es noch Abweichungen bei den wirtschaftlichen Kernindikatoren, den Kapitalmarktzinsen und den Inflationsraten, zudem führten unterschiedliche Vorstellungen in der Haushalts- und Fiskalpolitik zu Problemen mit der Folge steigender Arbeitslosigkeit und hoher Staatsverschuldung in mehreren Ländern. Der Europäische Rat formulierte daher wirtschaftspolitische Zielvorstellungen, die später in dem Vertrag über die Europäische Union 1991 in fünf Konvergenzkriterien konkretisiert wurden. Die Entwicklung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) verlief in drei Stufen: Zunächst sollte die schrittweise vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen allen Mitgliedsländern realisiert und die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken verstärkt werden. In der zweiten Stufe standen die vorbereitenden Tätigkeiten des Europäischen Währungsinstituts (EWI) und die Anstrengungen der Mitgliedsländer, die Konvergenzkriterien zu erfüllen, im Zentrum. Zudem wurde der Aufbau des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (EZB) geplant und durchgeführt. Die dritte Stufe begann mit der unwiderruflichen Festlegung der Währungsparitäten und der schrittweisen Ablösung der nationalen Währungen durch die europäische Gemeinschaftswährung, den Euro.