Das im vorangehenden Abschnitt dargelegte grundrechtliche Fundament bildet den grundsätzlichen Rahmen, in welchem sich das Monitoring bewegen muss, um rechtskonform eingesetzt werden zu können. Von zentraler Bedeutung ist hierbei das sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gewährleistete Grundrecht auf Datenschutz, in welches durch das Monitoring eingegriffen wird. Zwar sind nur öffentliche Stellen unmittelbar durch Grundrechte gebunden, allerdings finden diese als Auslegungsmaßstab für die einfachgesetzlichen Rechtsakte Eingang in die Rechtsbeziehungen Privater.

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Grundsätzliches zur datenschutzrechtlichen Rechtmäßigkeit

  • Carolin Gilga

摘要

Das im vorangehenden Abschnitt dargelegte grundrechtliche Fundament bildet den grundsätzlichen Rahmen, in welchem sich das Monitoring bewegen muss, um rechtskonform eingesetzt werden zu können. Von zentraler Bedeutung ist hierbei das sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gewährleistete Grundrecht auf Datenschutz, in welches durch das Monitoring eingegriffen wird. Zwar sind nur öffentliche Stellen unmittelbar durch Grundrechte gebunden, allerdings finden diese als Auslegungsmaßstab für die einfachgesetzlichen Rechtsakte Eingang in die Rechtsbeziehungen Privater.