Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. d DSGVO rechtmäßig, soweit sie zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen Person erforderlich ist. Es handelt sich mithin um eine Regelung, die im Unterschied zu den andern in Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen einen partikulären Interessenbereich adressiert und den Anwendungsbereich auf diesen begrenzt.

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Web-Monitoring zum Schutz lebenswichtiger Interessen

  • Carolin Gilga

摘要

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. d DSGVO rechtmäßig, soweit sie zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen Person erforderlich ist. Es handelt sich mithin um eine Regelung, die im Unterschied zu den andern in Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen einen partikulären Interessenbereich adressiert und den Anwendungsbereich auf diesen begrenzt.