Das Ertragsteuerrecht versucht mithilfe des Leistungsfähigkeitsprinzips das Potential der individuellen Beteiligung zur Deckung des gesamtstaatlichen Finanzbedarfs zu ermitteln. Auf dem dafür maßgeblichen Markt als Ort, an dem steuerbare Erträge erwirtschaftetet werden, treten mitnichten nur natürliche Personen in Erscheinung; der Mensch hat auch hierfür künstliche Gebilde entwickelt. Sie treten nach außen hin eigenständig auf und erwirtschaften Gewinne sowie Verluste.

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Die Berücksichtigung einer Gesamtsteuerbelastung

  • Yannick Klecker

摘要

Das Ertragsteuerrecht versucht mithilfe des Leistungsfähigkeitsprinzips das Potential der individuellen Beteiligung zur Deckung des gesamtstaatlichen Finanzbedarfs zu ermitteln. Auf dem dafür maßgeblichen Markt als Ort, an dem steuerbare Erträge erwirtschaftetet werden, treten mitnichten nur natürliche Personen in Erscheinung; der Mensch hat auch hierfür künstliche Gebilde entwickelt. Sie treten nach außen hin eigenständig auf und erwirtschaften Gewinne sowie Verluste.