Die parteinahen „Stiftungen“ sind – mit Ausnahme der FNF – entgegen ihrem jeweiligen Namen in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Dieser augenscheinliche Widerspruch macht es erforderlich, die Namensführung der Stiftungen sowie die Rechtsform der Stiftung näher einzuordnen und die Frage zu klären, ob eine derartige, von der Rechtsform abweichende Selbstbezeichnung überhaupt zulässig ist.

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Einordnung: Parteinahe Stiftungen als „Stiftungen“?

  • Jonathan Heistermann

摘要

Die parteinahen „Stiftungen“ sind – mit Ausnahme der FNF – entgegen ihrem jeweiligen Namen in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Dieser augenscheinliche Widerspruch macht es erforderlich, die Namensführung der Stiftungen sowie die Rechtsform der Stiftung näher einzuordnen und die Frage zu klären, ob eine derartige, von der Rechtsform abweichende Selbstbezeichnung überhaupt zulässig ist.