Sieht man in § 666 BGB die adäquate auskunftsrechtliche Anspruchsgrundlage für Fragen mit Bezug zum unmittelbaren Arbeitsbereich, schulden Arbeitnehmer danach auch selbstbelastende Einlassungen.

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  • Christina Schwall

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Sieht man in § 666 BGB die adäquate auskunftsrechtliche Anspruchsgrundlage für Fragen mit Bezug zum unmittelbaren Arbeitsbereich, schulden Arbeitnehmer danach auch selbstbelastende Einlassungen.