Umweltethik ist die ethische Reflexion auf Fragen nach dem Verhältnis des Menschen zur nichtmenschlichen Natur, dem richtigen Handeln im Umgang mit der Natur sowie dem moralischen Status und Wert nichtmenschlicher Lebewesen und der Natur im Allgemeinen. Obwohl Menschen während der ganzen Menschheitsgeschichte immer schon im Verhältnis zu ihrer natürlichen Umgebung stehen und diese nutzen und gestalten – von Jagd und Fischerei, Landwirtschaft und Tierzucht bis zur Trockenlegung von Sümpfen und der großflächigen Rodung von Wäldern – gilt die Umweltethik als relativ junge Bereichsethik. Sie entstand als akademische Disziplin in den 1970er-Jahren nicht zuletzt als Reaktion auf eine ökologische Krise, die in Europa beispielsweise durch die Verschmutzung von Flüssen und der Luft insbesondere in Ballungsräumen, eine Bedrohung der Artenvielfalt sowie im sogenannten Waldsterben zum Ausdruck kam. Wichtige Diskussionsimpulse kamen dabei von Publikationen wie Rachel Carsons Buch The Silent Spring (1962), in dem die Autorin die katastrophalen Auswirkungen des Einsatzes von Insektiziden auf die Fauna und die Gesundheit des Menschen aufzeigte, und dem 1972 publizierten Bericht des Club of Rome Die Grenzen des Wachstums, der den Blick auf die globalen Auswirkungen von Industrialisierung, schnell wachsender Weltbevölkerung, Umweltverschmutzung und Übernutzung von Rohstoffen richtete (Meadows et al. 1972). Die ökologische Krise führte bei zahlreichen Menschen zur Entwicklung eines Umweltbewusstseins im Sinne eines Wissens von der ökologischen Krise und ihrem Zusammenhang mit menschlichem Verhalten sowie einer Bejahung der ethischen Verantwortung des Menschen für seine Umwelt und die nicht-menschliche Natur (siehe Huber 2011, S. 79–85). Politische Parteien wie die 1980 gegründete Partei Die Grünen setzten Umweltpolitik auf die Tagesordnungen der Parlamente, und seit 2002 ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert (Artikel 20a).

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Umweltethik und Umweltpsychologie

  • Christoph Baumgartner

摘要

Umweltethik ist die ethische Reflexion auf Fragen nach dem Verhältnis des Menschen zur nichtmenschlichen Natur, dem richtigen Handeln im Umgang mit der Natur sowie dem moralischen Status und Wert nichtmenschlicher Lebewesen und der Natur im Allgemeinen. Obwohl Menschen während der ganzen Menschheitsgeschichte immer schon im Verhältnis zu ihrer natürlichen Umgebung stehen und diese nutzen und gestalten – von Jagd und Fischerei, Landwirtschaft und Tierzucht bis zur Trockenlegung von Sümpfen und der großflächigen Rodung von Wäldern – gilt die Umweltethik als relativ junge Bereichsethik. Sie entstand als akademische Disziplin in den 1970er-Jahren nicht zuletzt als Reaktion auf eine ökologische Krise, die in Europa beispielsweise durch die Verschmutzung von Flüssen und der Luft insbesondere in Ballungsräumen, eine Bedrohung der Artenvielfalt sowie im sogenannten Waldsterben zum Ausdruck kam. Wichtige Diskussionsimpulse kamen dabei von Publikationen wie Rachel Carsons Buch The Silent Spring (1962), in dem die Autorin die katastrophalen Auswirkungen des Einsatzes von Insektiziden auf die Fauna und die Gesundheit des Menschen aufzeigte, und dem 1972 publizierten Bericht des Club of Rome Die Grenzen des Wachstums, der den Blick auf die globalen Auswirkungen von Industrialisierung, schnell wachsender Weltbevölkerung, Umweltverschmutzung und Übernutzung von Rohstoffen richtete (Meadows et al. 1972). Die ökologische Krise führte bei zahlreichen Menschen zur Entwicklung eines Umweltbewusstseins im Sinne eines Wissens von der ökologischen Krise und ihrem Zusammenhang mit menschlichem Verhalten sowie einer Bejahung der ethischen Verantwortung des Menschen für seine Umwelt und die nicht-menschliche Natur (siehe Huber 2011, S. 79–85). Politische Parteien wie die 1980 gegründete Partei Die Grünen setzten Umweltpolitik auf die Tagesordnungen der Parlamente, und seit 2002 ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert (Artikel 20a).