Autonomie aus ethischer Sicht
摘要
Etymologisch betrachtet geht der deutsche Begriff „Autonomie“ auf das griechische Kompositum „autonomia“ zurück, das die beiden Wörter „autos“: „selbst“ und „nomos“: „Gesetz“ miteinander verbindet. Wörtlich übersetzt meint „Autonomie“ daher „Selbstgesetzgebung“, „Eigengesetzlichkeit“ oder „Selbstbestimmung“ nach eigenen Gesetzen, Regeln oder Gründen. Insbesondere in der Abgrenzung von seinem Gegenbegriff „Heteronomie“ als „Fremdgesetzlichkeit“, „Fremdherrschaft“ oder „Fremdbestimmung“ tritt die Bedeutungskomponente der Selbstständigkeit, Herrschaft über sich selbst und Unabhängigkeit von äußeren Einflüssen und Zwängen hervor. „Autonomie“ ist auch klar abzugrenzen von „Anomie“ als „Gesetzlosigkeit“. Denn Autonomie schließt sowohl aus, dass sich Aktivitäten auf innere oder äußere Zwänge zurückführen lassen als auch, dass sie sich dem bloßen Zufall oder willkürlichen Entscheidungen verdanken (vgl. Pauen 2011, S. 257).