Der Begriff ‚Wille‘, mit dem im allgemeinsten Sinne die Fähigkeit oder das Vermögen eines vernunftbegabten Akteurs bezeichnet wird, sich aus freier Entscheidung Ziele setzen und deren Realisierung planmäßig und mit Nachdruck durch eigenes Zutun und aus Freiheit erstreben zu können, zählt zu den „Grundbegriffen“ nicht nur der philosophischen Anthropologie und Ethik (Mandrella 2011; Schöpf 1973), sondern auch vieler Human- und Sozialwissenschaften (vgl. Heckhausen 1987). Die Vorstellung vom Willen ist in ihrer Komplexität jedoch mit zahlreichen Problemen behaftet (Abschn. 1), die umso schwerer wiegen, als die Annahme eines eigenen Willensvermögens so zentral ist, dass ohne sie das Individuum als freier Akteur seiner Lebensgestaltung wie überhaupt als sittliches Subjekt nicht zu denken wäre (Abschn. 2). Mit Blick auf die Gesamtheit des Willensphänomens ist es sinnvoll, drei unterschiedliche Modi, Vollzugsweisen oder Momente des Wollens zu unterscheiden, in denen sich der Wille erstens als rationales Strebevermögen, zweitens als Vermögen der freien Entscheidung und drittens als Drang und Kraft zeigt. Unterschiedliche Ethikansätze bauen zumeist auf einer dieser Willensmomente besonders auf, „erben“ damit aber auch deren Problemkonstellationen (Abschn. 3), die auch auf die Kritik am Willen im 19. und 20. Jahrhundert sowie aktuelle Debatten durchschlagen (Abschn. 4).

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Wille aus ethischer Sicht

  • Armin G. Wildfeuer

摘要

Der Begriff ‚Wille‘, mit dem im allgemeinsten Sinne die Fähigkeit oder das Vermögen eines vernunftbegabten Akteurs bezeichnet wird, sich aus freier Entscheidung Ziele setzen und deren Realisierung planmäßig und mit Nachdruck durch eigenes Zutun und aus Freiheit erstreben zu können, zählt zu den „Grundbegriffen“ nicht nur der philosophischen Anthropologie und Ethik (Mandrella 2011; Schöpf 1973), sondern auch vieler Human- und Sozialwissenschaften (vgl. Heckhausen 1987). Die Vorstellung vom Willen ist in ihrer Komplexität jedoch mit zahlreichen Problemen behaftet (Abschn. 1), die umso schwerer wiegen, als die Annahme eines eigenen Willensvermögens so zentral ist, dass ohne sie das Individuum als freier Akteur seiner Lebensgestaltung wie überhaupt als sittliches Subjekt nicht zu denken wäre (Abschn. 2). Mit Blick auf die Gesamtheit des Willensphänomens ist es sinnvoll, drei unterschiedliche Modi, Vollzugsweisen oder Momente des Wollens zu unterscheiden, in denen sich der Wille erstens als rationales Strebevermögen, zweitens als Vermögen der freien Entscheidung und drittens als Drang und Kraft zeigt. Unterschiedliche Ethikansätze bauen zumeist auf einer dieser Willensmomente besonders auf, „erben“ damit aber auch deren Problemkonstellationen (Abschn. 3), die auch auf die Kritik am Willen im 19. und 20. Jahrhundert sowie aktuelle Debatten durchschlagen (Abschn. 4).