Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Parteien für die zu erbringende Leistung eine Vergütung vertraglich vereinbart haben. Problematisch sind die Fälle, in denen sich die ursprünglich vereinbarte Leistung später anders darstellt, sich also während des Bauablaufs Änderungen ergeben. Grundsätzlich ist zunächst die vertraglich geschuldete Leistung zu ermitteln. Im Kap. „Die vereinbarte Leistung“ wurden die Grundsätze der Leistungsbeschreibung und der Leistungsermittlung eingehend erläutert. Daraus folgt, dass Vergütungsnachträge sich im Wesentlichen auf drei verschiedene Tatbestände stützen können, nämlich auf vereinbarte oder angeordnete Leistungsänderungen, angeordnete oder beauftragte zusätzliche Leistungen oder auftragslos erbrachte geänderte oder zusätzliche Leistungen.

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Nachträge bei Verträgen zur Bauwerksabdichtung

  • Volker Hafkesbrink

摘要

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Parteien für die zu erbringende Leistung eine Vergütung vertraglich vereinbart haben. Problematisch sind die Fälle, in denen sich die ursprünglich vereinbarte Leistung später anders darstellt, sich also während des Bauablaufs Änderungen ergeben. Grundsätzlich ist zunächst die vertraglich geschuldete Leistung zu ermitteln. Im Kap. „Die vereinbarte Leistung“ wurden die Grundsätze der Leistungsbeschreibung und der Leistungsermittlung eingehend erläutert. Daraus folgt, dass Vergütungsnachträge sich im Wesentlichen auf drei verschiedene Tatbestände stützen können, nämlich auf vereinbarte oder angeordnete Leistungsänderungen, angeordnete oder beauftragte zusätzliche Leistungen oder auftragslos erbrachte geänderte oder zusätzliche Leistungen.