Die Bestimmung des von den Parteien vereinbarten Leistungsumfangs ist eine der zentralen Fragen jedes Bauvertrags. Man muss hier die Frage des geschuldeten Erfolgs im Sinne der Mangelfreiheit des geschuldeten Werks unterscheiden von der Beantwortung der Frage, welche Leistungen von der vereinbarten Vergütung abgedeckt sind. Nur mit der zuletzt genannten Frage beschäftigen wir uns nachfolgend. Mit dem geschuldeten Erfolg werden wir uns unter Abschn. 22.13 und vor allem unter dem Kap. „Mängelansprüche“ beschäftigen.

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Leistungs- und Vergütungsvereinbarung bei Verträgen zur Bauwerksabdichtung

  • Volker Hafkesbrink

摘要

Die Bestimmung des von den Parteien vereinbarten Leistungsumfangs ist eine der zentralen Fragen jedes Bauvertrags. Man muss hier die Frage des geschuldeten Erfolgs im Sinne der Mangelfreiheit des geschuldeten Werks unterscheiden von der Beantwortung der Frage, welche Leistungen von der vereinbarten Vergütung abgedeckt sind. Nur mit der zuletzt genannten Frage beschäftigen wir uns nachfolgend. Mit dem geschuldeten Erfolg werden wir uns unter Abschn. 22.13 und vor allem unter dem Kap. „Mängelansprüche“ beschäftigen.