Der Begriff allgemein anerkannte Regeln der Technik stammt aus dem Sprachgebrauch der Juristen und ist ausdrücklich erwähnt im Tatbestand der Baugefährdung des Strafgesetzbuches. Während es früher „die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ hieß, hat sich später die Bezeichnung „die allgemein anerkannten Regeln der Technik“ durchgesetzt. Sie findet sich als Hinweis auch in der VOB/B.

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Technische Grundlagen

  • Bernd Rode,
  • Wolfgang Weller

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Der Begriff allgemein anerkannte Regeln der Technik stammt aus dem Sprachgebrauch der Juristen und ist ausdrücklich erwähnt im Tatbestand der Baugefährdung des Strafgesetzbuches. Während es früher „die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst“ hieß, hat sich später die Bezeichnung „die allgemein anerkannten Regeln der Technik“ durchgesetzt. Sie findet sich als Hinweis auch in der VOB/B.