AVA im Leistungsbild des Architekten
摘要
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI Fassung vom 01.01.2021) regelt deren Leistungen und Honorare bei der Planung und Abwicklung von Gebäuden, Freianlagen und Innenräumen. Die in dem Leistungsbild Objektplanung, Flächenplanung und Fachplanung beschriebenen Leistungen gelten für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Raumbildende Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen. Der Beginn der Architektenleistungen im AVA-Bereich setzt einen bestimmten Planungsstand voraus. Die Planung muss so weit fortgeschritten sein, dass sichere qualitative und quantitative Aussagen möglich sind. Deshalb braucht man für die auszuschreibenden Leistungen bei Hochbauten in der Regel – Ausführungspläne, Maßstab 1:50 oder 1:100, – Details bis Maßstab 1:1 mit Materialangaben und Hinweisen für die Ausführung, – Baubeschreibung mit ausführlichen Angaben der Materialien und der Qualität, – Raumbuch, das die Angaben über die Ausbaumerkmale jedes Raumes enthält.