Beteiligung Betriebsrat/Schwerbehindertenvertretung
摘要
Soweit eine Arbeitnehmervertretung und/oder eine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb bestehen, sind diese auch entsprechend vor jeder Kündigung zu beteiligen. Gem. § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören.