Unabhängig von der Betriebsgröße greift ein allgemeiner Kündigungsschutz – häufig auch als Mindestkündigungsschutz bezeichnet. Dieser greift insbesondere für Beschäftigte, die die Wartezeit nach § 1 KSchG von länger als sechs Monaten noch nicht erfüllt haben oder nach § 1, § 23 KSchG Beschäftigte eines Kleinbetriebes sind. Dieser Mindestkündigungsschutz ist nicht im Kündigungsschutz geregelt, sondern ergibt sich aus den zivilrechtlichen Generalklauseln.

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Kündigungsschutz

  • Maria Dimartino

摘要

Unabhängig von der Betriebsgröße greift ein allgemeiner Kündigungsschutz – häufig auch als Mindestkündigungsschutz bezeichnet. Dieser greift insbesondere für Beschäftigte, die die Wartezeit nach § 1 KSchG von länger als sechs Monaten noch nicht erfüllt haben oder nach § 1, § 23 KSchG Beschäftigte eines Kleinbetriebes sind. Dieser Mindestkündigungsschutz ist nicht im Kündigungsschutz geregelt, sondern ergibt sich aus den zivilrechtlichen Generalklauseln.