Anlageempfehlung
摘要
Dieses Kapitel befasst sich mit den Anforderungen des Art. 20 MAR an das Geben von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen, auf welche in Art. 21 MAR ausdrücklich Bezug genommen wird. Es wird zunächst herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen Art. 20 MAR auf einen journalistischen Beitrag Anwendung findet und wann ein journalistischer Beitrag als Anlageempfehlung im Sinne der MAR zu qualifizieren ist. Anschließend gibt das Kapitel einen Überblick über die konkreten Anforderungen, die Art. 20 MAR an Anlageempfehlungen stellt, wie z.B. die Pflicht zur Objektivität und zur Offenlegung von Interessenkonflikten.