Im zweiten Kapitel wurde aufgezeigt, dass der wesentliche Unterschied zwischen den objektiven und subjektiven Theorien die unterschiedliche Beurteilung von Vereinen ist, die ausschließlich einen Zweckverwirklichungsbetrieb unterhalten. Eine Eintragungsfähigkeit dieser Idealvereine wird ausschließlich von der vorzugswürdigen modifizierten subjektiven Theorie bejaht. Die Rechtfertigung durch einen „Erst-recht-Schluss“ konnte im Ergebnis jedoch nicht alle Zweifel über die Zulässigkeit dieser Vereine in der Rechtsform des Idealvereins beseitigen.

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Die Rechtfertigung der Eintragungsfähigkeit des ausschließlich mittels wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs tätigen Idealvereins

  • Alina Morain

摘要

Im zweiten Kapitel wurde aufgezeigt, dass der wesentliche Unterschied zwischen den objektiven und subjektiven Theorien die unterschiedliche Beurteilung von Vereinen ist, die ausschließlich einen Zweckverwirklichungsbetrieb unterhalten. Eine Eintragungsfähigkeit dieser Idealvereine wird ausschließlich von der vorzugswürdigen modifizierten subjektiven Theorie bejaht. Die Rechtfertigung durch einen „Erst-recht-Schluss“ konnte im Ergebnis jedoch nicht alle Zweifel über die Zulässigkeit dieser Vereine in der Rechtsform des Idealvereins beseitigen.