Während der Hochphase der Corona-Pandemie waren Versammlungen, an denen viele Personen physisch an einem Ort zusammentreffen, nicht erwünscht. Insofern stellte sich die Frage, wie mit Hauptversammlungen börsenotierter Aktiengesellschaften umzugehen sei: Ausfallenlassen, Verschieben oder in den Cyberspace verlagern. Vielfach entschieden sich die Gesetzgeber, rein virtuelle Hauptversammlungen temporär zuzulassen. Mit dem Abklingen der Corona-Pandemie sind die pandemiebedingten Sonderregelungen nach und nach ausgelaufen. Die Gesetzgeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben die rein virtuelle Mitgliederversammlung ins Dauerrecht überführt. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob der für Österreich geschaffene neue Rechtsrahmen für eine rein virtuelle Hauptversammlung in Nach-Corona-Zeiten der Kommunikation in einer veränderten Welt gerecht wird.

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Die Hauptversammlung nach der Corona-Pandemie: unveränderte Kommunikation mit Aktionär:innen börsenotierter Aktiengesellschaften in einer veränderten Welt? Das Beispiel Österreich

  • Christian Szücs

摘要

Während der Hochphase der Corona-Pandemie waren Versammlungen, an denen viele Personen physisch an einem Ort zusammentreffen, nicht erwünscht. Insofern stellte sich die Frage, wie mit Hauptversammlungen börsenotierter Aktiengesellschaften umzugehen sei: Ausfallenlassen, Verschieben oder in den Cyberspace verlagern. Vielfach entschieden sich die Gesetzgeber, rein virtuelle Hauptversammlungen temporär zuzulassen. Mit dem Abklingen der Corona-Pandemie sind die pandemiebedingten Sonderregelungen nach und nach ausgelaufen. Die Gesetzgeber in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben die rein virtuelle Mitgliederversammlung ins Dauerrecht überführt. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob der für Österreich geschaffene neue Rechtsrahmen für eine rein virtuelle Hauptversammlung in Nach-Corona-Zeiten der Kommunikation in einer veränderten Welt gerecht wird.