CFC-Legislation im internationalen Vergleich
摘要
Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung wurde im Jahr 1972 als Reaktion des Gesetzgeber auf die zunehmende Verlagerung von deutschem Steuersubstrat in sog. Steueroasen eingeführt und ist im AStG verortet. Aus dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der Notwendigkeit, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, entwickelte der Gesetzgeber die Absicht, unangemessene Steuervorteile aus der Nutzung des internationalen Steuergefälles mittels Durchbrechung der Abschirmwirkung der ausländischen Zwischengesellschaft zu verhindern.