Zu Beginn dieser Arbeit wurden die internationalen, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vorgestellt, die für die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele, genauso wie das Personenbeförderungsrecht an sich, gelten. Zweifel daran, dass § 1a PBefG den europa- oder verfassungsrechtlichen Vorgaben unter dem personenbeförderungsrechtlichen Blickwinkel nicht entspricht, gibt es keine. Da der Verkehrsbereich und damit auch der ÖPNV wegen des enormen CO2-Ausstoßes aber große Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele hat, soll näher untersucht werden, ob das Regelungsregime des § 1a PBefG und die damit verbundenen Umsetzungsmöglichkeiten genügen, um den rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu genügen (dazu unter I.). Anschließend soll durch den Vergleich zu anderen Regelungsregimen aufgezeigt werden, durch welche Veränderungen § 1a PBefG eine höhere Verbindlichkeit zukommen könnte (dazu unter II.).

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D. Weitergehende Maßnahmen zur Zielerreichung erforderlich?

  • Vera Dörrfuß

摘要

Zu Beginn dieser Arbeit wurden die internationalen, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vorgestellt, die für die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele, genauso wie das Personenbeförderungsrecht an sich, gelten. Zweifel daran, dass § 1a PBefG den europa- oder verfassungsrechtlichen Vorgaben unter dem personenbeförderungsrechtlichen Blickwinkel nicht entspricht, gibt es keine. Da der Verkehrsbereich und damit auch der ÖPNV wegen des enormen CO2-Ausstoßes aber große Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele hat, soll näher untersucht werden, ob das Regelungsregime des § 1a PBefG und die damit verbundenen Umsetzungsmöglichkeiten genügen, um den rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu genügen (dazu unter I.). Anschließend soll durch den Vergleich zu anderen Regelungsregimen aufgezeigt werden, durch welche Veränderungen § 1a PBefG eine höhere Verbindlichkeit zukommen könnte (dazu unter II.).