Durch Verabschiedung des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) wurde 2015 von den Betreibern der sog. Kritischen Infrastruktur (KRITIS) gesetzlich neben allgemeinen Sorgfaltspflichten, Verkehrssicherungspflichten und vereinzelt je nach Sektor bereits vorgeschriebenen Spezialpflichten (etwa zum Störfallbetrieb) folgendes festgelegt: KRITIS-Betreiber haben einerseits nach § 8b Abs. 3 BSIG eine Kontaktstelle gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die für KRITIS-Betreiber als zusätzliche Aufsichtsbehörde fungiert, einzurichten.

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Woher kommen Pflichten für Pentests

  • Bernhard C. Witt

摘要

Durch Verabschiedung des Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) wurde 2015 von den Betreibern der sog. Kritischen Infrastruktur (KRITIS) gesetzlich neben allgemeinen Sorgfaltspflichten, Verkehrssicherungspflichten und vereinzelt je nach Sektor bereits vorgeschriebenen Spezialpflichten (etwa zum Störfallbetrieb) folgendes festgelegt: KRITIS-Betreiber haben einerseits nach § 8b Abs. 3 BSIG eine Kontaktstelle gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die für KRITIS-Betreiber als zusätzliche Aufsichtsbehörde fungiert, einzurichten.