Verkehrsbeschränkungen und Fahrverbote können, auch wenn sie durch das Sekundärrecht nicht ausgeschlossen werden, den Grundfreiheiten des Binnenmarkts zuwiderlaufen. Aus diesem Grund gilt es mögliche Konflikte von örtlich begrenzten Fahrverbotszonen mit den Grundfreiheiten des Binnenmarkts zu analysieren. Verkehrsregelnde Maßnahmen in unterschiedlichster Form, können potenziell die Warenverkehrsfreiheit beeinträchtigen. Nicht jede verkehrsregelnde Maßnahme stellt auch tatsächlich einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit dar. Folglich soll in diesem Kapitel anhand der einschlägigen verkehrsbezogenen Judikatur untersucht werden, inwiefern örtlich begrenzte Fahrverbote zur Reduktion des CO2-Ausstoßes möglicherweise die Warenverkehrsfreiheit in den MS beeinflussen. Im Rahmen dieser Untersuchung soll in einem ersten Schritt auf die Judikatur des EuGH im Zusammenhang mit Nutzungsbeschränkungen eingegangen werden und die Eröffnung des Anwendungsbereichs der Warenverkehrsfreiheit geprüft werden. In Zuge dessen soll auch die Judikatur des EuGH zu den sektoralen Fahrverboten besprochen werden. In einem nächsten Schritt soll – insofern die Eröffnung des Anwendungsbereichs der Warenverkehrsfreiheit zu bejahen ist – eine mögliche Rechtfertigung dieser Fahrverbotszonen aus Klimaschutzgründen diskutiert werden.

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Örtlich begrenzte Fahrverbotszonen im Lichte der Grundfreiheiten des Binnenmarkts

  • Sophie Manon Chourabi

摘要

Verkehrsbeschränkungen und Fahrverbote können, auch wenn sie durch das Sekundärrecht nicht ausgeschlossen werden, den Grundfreiheiten des Binnenmarkts zuwiderlaufen. Aus diesem Grund gilt es mögliche Konflikte von örtlich begrenzten Fahrverbotszonen mit den Grundfreiheiten des Binnenmarkts zu analysieren. Verkehrsregelnde Maßnahmen in unterschiedlichster Form, können potenziell die Warenverkehrsfreiheit beeinträchtigen. Nicht jede verkehrsregelnde Maßnahme stellt auch tatsächlich einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit dar. Folglich soll in diesem Kapitel anhand der einschlägigen verkehrsbezogenen Judikatur untersucht werden, inwiefern örtlich begrenzte Fahrverbote zur Reduktion des CO2-Ausstoßes möglicherweise die Warenverkehrsfreiheit in den MS beeinflussen. Im Rahmen dieser Untersuchung soll in einem ersten Schritt auf die Judikatur des EuGH im Zusammenhang mit Nutzungsbeschränkungen eingegangen werden und die Eröffnung des Anwendungsbereichs der Warenverkehrsfreiheit geprüft werden. In Zuge dessen soll auch die Judikatur des EuGH zu den sektoralen Fahrverboten besprochen werden. In einem nächsten Schritt soll – insofern die Eröffnung des Anwendungsbereichs der Warenverkehrsfreiheit zu bejahen ist – eine mögliche Rechtfertigung dieser Fahrverbotszonen aus Klimaschutzgründen diskutiert werden.