Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften reklamieren seit langem ein eigenständiges Promotionsrecht für ihren Hochschultypus. Nach einer ersten Experimentier- und Erprobungsphase gehen die deutschen Bundesländer nun zunehmend dazu über, Fachhochschulen ein kriteriengestütztes und qualitätsgesichertes Promotionsrecht einzuräumen. Mit diesem Beitrag wird zum einen das Ziel verfolgt, eine aktuelle Bestandsaufnahme über entsprechende Aktivitäten der Landeshochschulgesetzgeber zu präsentieren. Zum anderen sollen die beiden Hauptmodelle – das Hessische Modell sowie das Verbundmodell –, an denen sich die meisten Bundesländer orientieren, vorgestellt werden. Mit dem Promotionsrecht ist eine weitere Aufwertung der Fachhochschulen verbunden. Sie können ihr Forschungs-, Transfer- und Anwendungsprofil damit weiter abrunden.

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Zum Promotionsrecht für deutsche Fachhochschulen

  • Hendrik Lackner

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Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften reklamieren seit langem ein eigenständiges Promotionsrecht für ihren Hochschultypus. Nach einer ersten Experimentier- und Erprobungsphase gehen die deutschen Bundesländer nun zunehmend dazu über, Fachhochschulen ein kriteriengestütztes und qualitätsgesichertes Promotionsrecht einzuräumen. Mit diesem Beitrag wird zum einen das Ziel verfolgt, eine aktuelle Bestandsaufnahme über entsprechende Aktivitäten der Landeshochschulgesetzgeber zu präsentieren. Zum anderen sollen die beiden Hauptmodelle – das Hessische Modell sowie das Verbundmodell –, an denen sich die meisten Bundesländer orientieren, vorgestellt werden. Mit dem Promotionsrecht ist eine weitere Aufwertung der Fachhochschulen verbunden. Sie können ihr Forschungs-, Transfer- und Anwendungsprofil damit weiter abrunden.